Beim Probearbeiten wird ein*e Kandidat*in meist für einen Tag ins Unternehmen eingeladen. Ziel ist es, sich gegenseitig besser kennenzulernen und herauszufinden, ob die Chemie stimmt. Manche Unternehmen bezeichnen dies auch als Schnuppertag.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Probezeit: Diese beginnt erst nach der Einstellung, ist Teil eines regulären Arbeitsverhältnisses und unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Beim Probearbeiten hingegen gibt es kaum gesetzliche Vorgaben. Das ist einerseits eine Chance, birgt aber auch gewisse Risiken.
Dieser Artikel richtet sich an HR-Verantwortliche, Recruiter*innen und Führungskräfte, die das Probearbeiten als Instrument bei der Personalauswahl nutzen wollen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und wie Sie das Probearbeiten für beide Seiten zu einer positiven Erfahrung machen.
Probearbeiten: Ist das überhaupt noch zeitgemäß?
Auf den ersten Blick mag Probearbeiten wie ein Relikt aus der analogen Welt wirken. Aber gerade heute, wo viele Gespräche nur noch digital stattfinden, ist ein Schnuppertag oft die perfekte Ergänzung. Denn: Erst im tatsächlichen Arbeitsumfeld zeigt sich, ob es fachlich und vor allem menschlich wirklich passt.
Warum Unternehmen (und Bewerbende) vom Probearbeiten profitieren:
- Letzte Zweifel ausräumen
Wenn sich ein*e Kandidat*in im Vorstellungsgespräch so gut verkauft, dass es fast zu schön ist, um wahr zu sein – dann können Sie ihm*ihr im Rahmen eines Probetags nochmal genauer auf den Zahn fühlen. Umgekehrt können auch Kandidat*innen, die fachlich überzeugt haben, im Gespräch aber sehr nervös wirkten, in entspannter Atmosphäre ihre Stärken besser präsentieren.
- Soft Skills & Teamfit beobachten
Fachliche Kompetenz ist zwar wichtig, fast ebenso wichtig ist es aber, dass Mitarbeitende gut kommunizieren und im Team arbeiten können. Beim Probearbeiten kommen Bewerbende in verschiedenen Situationen mit unterschiedlichen Teammitgliedern in Kontakt. Das gibt Unternehmen die Gelegenheit zu beobachten, wie jemand kommuniziert, wie er*sie sich ins Team einfügt und ob die Chemie stimmt.
- Ideale Ergänzung zum digitalen Auswahlprozess
In Zeiten von Video-Calls und automatisiertem Screening ist der persönliche Kontakt oft begrenzt. In der virtuellen Kommunikation fehlen bestimmte nonverbale Signale, sodass es schwerer wird, das Gegenüber richtig einzuschätzen. Warum also nicht nach einem rein digitalen Recruiting-Prozess – wenn sich beide Seiten grundsätzlich sicher sind – noch einen Probearbeitstag anschließen? So lassen sich fehlende Eindrücke ergänzen.
- Auch Bewerbende profitieren
Der gleiche Job kann von einem Unternehmen zum nächsten ganz anders aussehen. Beim Probearbeiten haben Kandidat*innen die Chance, mehrere Teammitglieder kennenzulernen und ein realistisches Gefühl für die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Unternehmenskultur zu entwickeln. Das senkt das Risiko, dass sie ihre Entscheidung bereuen und das Unternehmen schnell wieder verlassen.
Probearbeiten kann für Bewerbende und Unternehmen eine echte Win-win-Situation sein. Wichtig ist aber, dabei ein paar Dinge zu beachten. Im nächsten Abschnitt zeigen wir, worauf Sie aufpassen müssen, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und aus dem Schnuppertag nicht unbeabsichtigt ein Arbeitsverhältnis wird.
Probearbeiten auf einen Blick: Dauer, Umfang & rechtlicher Rahmen
Aus juristischer Sicht handelt es sich beim Probearbeiten um ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. Beide Seiten, Arbeitgeber und Kandidat*in, sollen die Möglichkeit haben, sich kennenzulernen, ohne dass dabei gegenseitige Rechte und Pflichten entstehen. Allerdings gibt es ein paar Punkte, auf die Arbeitgeber unbedingt achten sollten, damit aus dem Probearbeiten nicht unabsichtlich ein mündlich geschlossenes Arbeitsverhältnis wird.
Wie ist Probearbeiten rechtlich definiert?
Laut Gesetzgeber ist ein Einfühlungsverhältnis dadurch gekennzeichnet, dass der „potenzielle Arbeitnehmer (...) keine Pflichten übernimmt“ und „nicht dem Direktions- oder Weisungsrecht des potentiellen Arbeitgebers unterliegt“ (LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2020 – 6 Sa 500/19). Das bedeutet, dass Bewerbende beispielsweise nicht zu bestimmten Aufgaben verpflichtet werden dürfen und keine festen Arbeitszeiten einhalten müssen.
Wie genau das Probearbeiten auszusehen hat, ist im Gesetz nicht geregelt. Klar ist nur, dass es sich vom Arbeitsverhältnis unterscheidet. Wichtig zu wissen: Wird diese Abgrenzung nicht eingehalten, weil Bewerbende etwa feste Aufgaben übernehmen oder sich an einen Dienstplan halten müssen, kann ein Gericht das Probearbeiten als reguläres Arbeitsverhältnis werten – unabhängig davon, was zuvor mündlich oder schriftlich vereinbart wurde!
Wie lange darf ein*e Kandidat*in probearbeiten?
Wie viele Stunden am Tag oder wie viele Tage angemessen sind für ein Probearbeiten, dazu macht der Gesetzgeber keine konkreten Vorgaben. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich jedoch, das Probearbeiten so kurz wie möglich zu halten. In der Praxis sind ein paar Stunden bis maximal ein Tag üblich. Wenn es organisatorisch sinnvoll ist, etwa weil bestimmte Aufgaben nur an einzelnen Tagen anfallen, kann das Probearbeiten auch auf mehrere Tage verteilt werden.
Muss das Probearbeiten bezahlt werden?
Für das Probearbeiten ist keine Vergütung vorgesehen und das mit gutem Grund: Sobald eine Vergütung gezahlt wird, kann das als Hinweis auf ein reguläres Arbeitsverhältnis gewertet werden. Zulässig und durchaus üblich ist dagegen eine Aufwandsentschädigung. Das kann zum Beispiel die Erstattung von Fahrtkosten oder ein Zuschuss zum Mittagessen sein. Wichtig ist, dies auch dem*der Kandidat*in gegenüber so zu kommunizieren.
Ist für das Probearbeiten ein Vertrag notwendig?
Ein Vertrag ist beim Probearbeiten nicht zwingend notwendig. Eine schriftliche Vereinbarung schafft zwar Klarheit, ist aber nicht rechtlich bindend, wenn die tatsächlichen Umstände auf ein Arbeitsverhältnis hindeuten.
Trotzdem ist es sinnvoll, eine kurze formlose Vereinbarung aufzusetzen, um Transparenz zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden. Darin sollte unter anderem festgehalten werden, dass der*die Kandidat*in zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet ist, dass er*sie keine Arbeitszeiten einhalten muss und dass das Probearbeiten jederzeit von beiden Seiten formlos beendet werden kann.
Versicherung & Haftung: Wer trägt das Risiko?
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht in der Regel nicht, da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Wenn ein*e Schnupperkandidat*in einen Schaden verursacht, greift die private Haftpflichtversicherung. Deshalb sollten Unternehmen im Vorfeld klären, ob der*die Kandidat*in entsprechend versichert ist.
Wird das Probearbeiten im Nachhinein als reguläres Arbeitsverhältnis eingestuft, z. B. weil der*die Kandidat*in Aufgaben eigenständig übernommen hat und daraufhin klagt, hat das rechtliche Konsequenzen: Der Arbeitgeber muss die erbrachte Leistungvergüten und dem*der Mitarbeitenden unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist schriftlich kündigen (§ 611a Abs. 1 BGB).

Wie sieht ein gelungener Schnuppertag aus?
Ein Probearbeitstag ist für beide Seiten ein nicht zu unterschätzendes Zeitinvestment. Umso wichtiger ist es, diese Zeit sinnvoll zu nutzen und das Probearbeiten sorgfältig zu planen.
1. Ziel klar definieren
Überlegen Sie im Vorhinein, warum Sie die Person zum Probearbeiten einladen. Welche fachlichen oder persönlichen Eigenschaften möchten Sie beobachten? Geht es eher darum, den Umgang im Team zu erleben, die Stressresistenz einzuschätzen oder ein Gefühl für die Arbeitsweise zu bekommen?
2. Transparent kommunizieren nach innen und außen
Machen Sie für den*die Kandidat*in transparent, was ihn*sie erwartet. Vergessen Sie dabei aber nicht zu betonen, dass alles auf freiwilliger Basis abläuft! All das sollte in einer Vereinbarung festgehalten werden, die beide Parteien im Vorhinein unterzeichnen.
Ebenso wichtig: Informieren Sie Ihr Team, vor allem direkte Kolleg*innen und Führungskräfte, was zulässig ist und was nicht (z. B. keine eigenständigen Aufgaben, keine festen Zeiten). So vermeiden Sie Missverständnisse und rechtliche Risiken.
3. Aufgaben und Stationen planen
Legen Sie vorab fest, welche Abläufe, Abteilungen und Teamkolleg*innen der*die Bewerbende kennenlernen soll. Ideal ist es, wenn Kandidat*innen mitlaufen und anderen bei der Arbeit über die Schulter schauen. Auch kleinere Aufgaben können sinnvoll sein, solange sie keine produktive Arbeitsleistung darstellen. Ideen dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.
4. Feedback einplanen
Planen Sie am Ende des Tages ausreichend Zeit für ein kurzes Feedbackgespräch auf Augenhöhe ein. So erfahren Sie mehr darüber, wie der*die Kandidat*in tickt und zeigen gleichzeitig Wertschätzung.
Welche Aufgaben eignen sich für den Schnuppertag?
Bewerbende dürfen beim Probearbeiten keine regulären Aufgaben übernehmen, wie sie Mitarbeitende erledigen würden. Dennoch gibt es viele Möglichkeiten, die fachliche Eignung und den Teamfit realistisch einzuschätzen. Hier finden Sie Vorschläge für praxisnahe Aufgaben für verschiedene Abteilungen.
Kundenservice & Support
- Simulation eines Kundengesprächs
→ Gibt Aufschluss über Kommunikationsstil, Empathie und Umgang mit Konfliktsituationen
- Priorisierung bereits bearbeiteter Support-Tickets
→ Zur Einschätzung der Problemlösungslogik und des strukturierten Denkens
Marketing & Kommunikation
- Kreative Ideen für eine neue Kampagne sammeln
→ Zeigt Kreativität, Markenverständnis und strategisches Denken
- Entwurf eines Social-Media-Posts
→ Gibt Einblick in Kreativität, Tonalität und Zielgruppenverständnis
IT & Engineering
- Code-Debugging oder Review eines Beispielprojekts
→ Dient der Einschätzung analytischer Fähigkeiten und technischer Kompetenz
- Teamdiskussion zu potenzieller technischer Lösung
→ Gibt Hinweise auf Kommunikationsverhalten im Fachkontext und Teamfähigkeit
Vertrieb & Sales
- Rollenspiel: Erstkontakt mit einem fiktiven Kunden
→ Zeigt Auftreten, Spontaneität und Überzeugungskraft
- Ideen zur kreativen Lead-Generierung entwickeln
→ Erkenntnisse zu Marktverständnis, Eigeninitiative und lösungsorientiertem Denken

Praxisbeispiele: So haben die Gerichte entschieden
In der Praxis sind die Grenzen zwischen Einfühlungsverhältnis und Arbeitsverhältnis oft fließend. Der Gesetzgeber lässt viel Spielraum und die Gerichte kommen je nach Fall zu unterschiedlichen Bewertungen. Die folgenden Beispiele aus der Rechtsprechung geben einen Eindruck davon:
Als Arbeitsverhältnis gewertet:
- Dreitägiger Einsatz im Call-Center
Ein Bewerber arbeitete drei Tage lang jeweils acht Stunden in einem Call-Center nach festen Vorgaben durch den Arbeitgeber.
→ Das Gericht stufte dies als Arbeitsverhältnis ein, da eine klare Weisungsstruktur bestand. (LAG Düsseldorf, 06.07.2007 – 9 Sa 598/07)
Als Einfühlungsverhältnis anerkannt:
- Mithilfe im Bistro über mehrere Tage
Eine Bewerberin arbeitete einige Tage in einem Bistro mit. Diese Zeit wurde als Probearbeiten vereinbart und der Bewerberin wurden die Fahrtkosten erstattet.
→ Das Gericht erkannte dies als zulässiges Einfühlungsverhältnis an. (LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 – 2 Sa 87/07)
Als Arbeitsverhältnis gewertet:
- Probearbeiten im Backwarenverkauf
Eine Bewerberin arbeitete drei Tage in Arbeitskleidung in der Vormittagsschicht eines Backwarenverkaufs mit. Vereinbart waren drei Probearbeitstage.
→ Hier wertete das Gericht den Einsatz als Arbeitsverhältnis. (LAG Baden-Württemberg, 25.04.2007 – 13 Sa 129/05)
Als Arbeitsverhältnis gewertet:
- Zwei Wochen als Kraftfahrer im Einsatz
Ein Bewerber war zwei Wochen lang auf den regulären Touren eines Transportunternehmens im Einsatz. Er befolgte dabei einen festen Fahrplan.
→ Aus Sicht des Gerichts war dies kein Probearbeiten mehr, sondern eine normale Tätigkeit mit entsprechendem Vergütungsanspruch. (LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2005 – 4 Sa 11/05)
Häufige Fragen rund ums Probearbeiten
Muss das Probearbeiten bezahlt werden?
Nein, eine Bezahlung ist beim Probearbeiten grundsätzlich nicht vorgesehen und wäre aus rechtlicher Sicht sogar problematisch. Sobald eine Vergütung gezahlt wird, kann das als Hinweis auf ein reguläres Arbeitsverhältnis gewertet werden. Erlaubt (und üblich) ist aber eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und/oder Verpflegung.
Was ist der Unterschied zwischen Probearbeiten, Probezeit und Probearbeitsverhältnis?
Beim Probearbeiten handelt es sich um ein kurzfristiges, informelles Kennenlernen ohne Arbeitsvertrag. Es entstehen keine gegenseitigen Pflichten, es gibt keine Vergütung und auch keine Sozialversicherungspflicht. Die Probezeit dagegen ist Teil eines regulären Arbeitsverhältnisses mit festem Vertrag, Gehalt und gesetzlicher Kündigungsfrist. Sie beginnt mit dem ersten Arbeitstag und kann je nach Vereinbarung bis zu sechs Monate dauern. Ein Probearbeitsverhältnis ist rechtlich gesehen ein befristetes Arbeitsverhältnis, oft auf einige Wochen oder Monate angelegt, bei dem der*die Arbeitnehmer*in eine geringere Vergütung erhält (in der Regel max. 450 € monatlich).
Wie bereite ich als Arbeitgeber*in einen Schnuppertag am besten vor?
Überlegen Sie vorab, was Sie beobachten möchten (z. B. Soft Skills, Teamfit) und welche Abläufe, Abteilungen und Personen der*die Kandidat*in kennenlernen soll. Informieren Sie den*die Kandidat*in über den Ablauf und das Team über rechtliche Fallstricke. Setzen Sie eine schriftliche Vereinbarung auf und lassen Sie diese im Vorfeld von Bewerbenden unterzeichnen.
Können Bewerbende das Probearbeiten ablehnen?
Ja, Bewerbende können das Probearbeiten ablehnen. Darüber hinaus sind Bewerbende während des Probearbeitens zu keinerlei Aufgaben verpflichtet und dürfen das Probearbeiten jederzeit abbrechen.
Probearbeiten gezielt und mit Augenmaß einsetzen
Gerade in Zeiten, in denen ein Großteil des Recruiting-Prozesses digital abläuft, kann das Probearbeiten für Bewerbende und Unternehmen eine gute Möglichkeit sein, die eigene Entscheidung abzusichern. Auch wenn ein*e Kandidat*in signalisiert, dass noch ein weiteres Angebot im Raum steht, kann es sinnvoll sein, einen Schnuppertag anzubieten, um die Person vielleicht doch noch vom eigenen Unternehmen zu überzeugen.
Trotz dieser Vorteile sollte das Probearbeiten sparsam eingesetzt werden. Denn: Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels ist Schnelligkeit gefragt. Wer zu lange zögert oder zusätzliche Hürden aufbaut, riskiert, dass sich Top-Talente für die Konkurrenz entscheiden.
Alternativ zum Probetag kann z. B. eine Case Study im Auswahlprozess eingebunden werden. Das spart beiden Seiten Zeit und liefert dennoch wertvolle Einblicke:
Fazit
Probearbeiten ist ein bewährtes Instrument, das auch im modernen Recruiting hilfreich sein kann. Es bietet die Chance, Bewerbende und Unternehmen im echten Arbeitskontext zusammenzubringen, letzte Zweifel auszuräumen und die Entscheidung abzusichern.
Weil das Probearbeiten vom Gesetzgeber jedoch nicht detailliert geregelt ist, müssen Arbeitgeber dabei einiges beachten. Damit es nicht als reguläres Arbeitsverhältnis gewertet wird, darf der*die Kandidat*in keine Aufgaben übernehmen, wie sie reguläre Mitarbeitende ausführen würden. Außerdem muss klar sein, dass das Probearbeiten von beiden Seiten jederzeit beendet werden kann. Am besten klären Sie dies in einer schriftlichen Vereinbarung, die beide Parteien vorab unterzeichnen. Rechtlich bindend sind aber letztlich die tatsächlichen Umstände.
Gerade um herauszufinden, wie gut eine Person ins bestehende Team passt, ist das Probearbeiten Gold wert. Wie Sie den Teamfit eines*einer Kandidat*in systematisch messen und bewerten, erfahren Sie im Artikel zu Cultural Fit.